Energieeinsparverordnung
Seit 1. Oktober 2009 und 1. Mai 2014 gilt die neue, verschärfte, Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 für Gebäude. Diese Verordnung ist für jeden Neubau, Sanierung, Anbau einzuhalten.
Wohngebäude
Wohngebäude sind so zu errichten, dass der Jahres-Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlung den Primärenergiebedarf eines Referenzgebäudes gleicher Geometrie, Nutzfläche und Ausrichtung mit einer festgelegten technischen Referenzausführung nicht überschreitet.
Desweiteren ist ein Wohngebäude so auszuführen, dass die in der EnEV 2009 festgelegten Höchstwerte des auf die wärmeübertragenden Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlust nicht überschritten werden. Außerdem sind die Anforderungen an den sommerlichen Sonnenschutz einzuhalten.
Nichtwohngebäude
Nichtwohngebäude sind so zu errichten, dass der Jahres-Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung, Kühlung und Beleuchtung den Primärenergiebedarf eines Referenzgebäudes gleicher Geometrie, Nettogrundfläche, Ausrichtung und Nutzung mit einer festgelegten technischen Referenzausführung nicht überschreitet.
Desweiteren ist ein Nichtwohngebäude so auszuführen, dass die in der EnEV 2009 festgelegten Höchstwerte der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsfläche nicht überschritten werden.
Außerdem sind die Anforderungen an den sommerlichen Sonnenschutz einzuhalten.